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FAU Berlin gewinnt Prozess um
Gewerkschaftsfreiheit

Berlin, 10.6.2010

PRESSEMITTEILUNG DER FAU BERLIN

Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.

Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerinü berhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.

Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die Berliner FAU, als stärkste Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.

"Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der
FAU Berlin.

Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.

Pressemappe: FAU-Berlin Verbotsferfahren 10.6.2010
http://www.fau.org/verbot/pressemappe10Juni2010.pdf

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