FAU
Berlin gewinnt Prozess um
Gewerkschaftsfreiheit
Berlin, 10.6.2010
PRESSEMITTEILUNG DER FAU BERLIN
Vor
dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige
Verfügung zum de-facto-Verbot
gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf
sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.
Richter
Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit
als Grundrecht. Er stellte in
Frage, ob das Kino Babylon als Klägerinü berhaupt
zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im
Betrieb als Gewerkschaft auftrat.
Die Frage der Tariffähigkeit
spiele dabei keine Rolle.
Im
Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung
der FAU Berlin per Einstweiliger
Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft
oder Basisgewerkschaft zu nennen.
Die Berliner FAU, als stärkste
Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung
vorgelegt.
"Wir
sind glücklich, dass es nicht gelungen
ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft
aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht
es kämpferischen Gewerkschaften,
aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das
Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen
darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm,
Allgemeiner Sekretär der
FAU Berlin.
Die
Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft,
die für eine kämpferische
Betriebsarbeit von unten eintritt.
Pressemappe: FAU-Berlin Verbotsferfahren 10.6.2010
http://www.fau.org/verbot/pressemappe10Juni2010.pdf