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Basisgewerkschaft:
Verboten! |
Der
Freien ArbeiterInnen-Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009
per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin
verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft
zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe
von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch
gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung
im Betrieb vorzugehen.
Dieser
Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt
einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis
sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die
entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser
Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff
gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen
Basisorganisierung.
Pressekontakt:
Lars Röhm | faub5(at)fau(dot)org | 01577-8491072
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>> 
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Grassroots
Union: Prohibited! |
On
December 11, 2009, the Berlin District Court decided
that the Free Workers' Union Berlin (FAU-B) could no
longer call itself a union or grassroots union. This
is the culmination of a series of attempts by the Neue
Babylon Berlin GmbH to legally hogtie the strongest
and most active form of workers' representation in the
company.
This
attack on the basic right of freedom of association
is a de facto ban of the union. The way we see it, it
is the workers who decide how they want to organise.
If it isn't overturned, this verdict will not only represent
an affront against the FAU-B but also against any form
of independent grassroots organising.
Media
contact: Lars Röhm | faub5(at)fau(dot)org | 01577-8491072

Info-Veranstaltung
Fr, 18.12. 19Uhr
Demo Sa, 19.12. 16 Uhr
Seit
dem 11.12. darf die FAU Berlin sich per einstweiliger
Verfügung nicht mehr Gewerkschaft nennen.
Das bedeutet de facto ein Verbot dieser kleinen
kämpferischen ArbeiterInnenorganisation.
Ausgelöst
wurde diese juristische Maßnahme von der
Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte,
die damit offensichtlich die konsequente Selbstorganisation
der Beschäftigten in ihrem Betrieb lahmlegen
möchte. Im Babylon ist ein großer Teil
der Belegschaft in der FAU organisiert und wird
von ihr seit Monaten erfolgreich bei Arbeitskämpfen
unterstützt.
Dass
das Landgericht so einen starken Angriff auf die
Gewerkschaftsfreiheit ohne Gegenanhörung
durchwinkt, ist ein Skandal. Es schafft nicht
nur einen Präzedenzfall, der jede Form von
freier gewerkschaftlicher Organisation unterbinden
könnte, sondern ist auch ein Angriff auf
das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
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